Häufig gestellte Fragen
Allgemein | Gastronomie | Sauna | Solebad | Suiten Hotel | Medical Wellness | Medical Fitness | Kur & Therapie
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Ab 19.02.2022 tritt die 3-G-Regel (Getestet - Genesen - Geimpft) in Kraft:
Der Schlüssel zum Eintritt ist ein Nachweis, dass man getestet, geimpft oder genesen ist. Der Nachweis kann auch benutzerfreundlich mittels „Grünem Pass“ erbracht werden. Die 3-G-Regel gilt für Personen ab 12 Jahren. Die Impfung kann mittels Impfpass, Impfkarte oder Ausdruck nachgewiesen werden. Seit 15. August gilt eine Impfung erst bei vollständiger Immunisierung als Nachweis einer geringen epidemiologischen Gefahr. Der Nachweis wird ab dem Tag der 2. Impfung ausgestellt. Die Regelungen für Personen, die mit Johnson & Johnson geimpft werden sowie für Genesene und Getestete bleiben unverändert.
In jedem geschlossenen Raum ab der Anwesenheit einer weiteren Person, die nicht im selben Haushalt lebt, besteht grundsätzlich FFP2-Maskenpflicht.
Gültige Nachweise und deren Gültigkeit:
Impfnachweis: 9 Monate ab der Vollimmunisierung
Tests: PCR-Test: 48h, Antigen-Test: 24h
Gensesungsnachweis über eine in den letzten 180 Tagen überstandene Infektion mit SARS-CoV-2 oder eine ärztliche Bestätigung über eine in den letzten 180 Tagen überstandene Infektion mit SARS-CoV-2, die molekularbiologisch bestätigt wurde.
Absonderungsbescheid, wenn dieser für eine in den letzten 180 Tagen vor der vorgesehenen Testung nachweislich mit SARS-CoV-2 infizierte Person ausgestellt wurde.
Die Kontrolle der Tests, der Impfnachweise und Bescheide erfolgt bei jedem Eintritt. Wir bitten Sie um Verständnis, dass ein Zutritt ohne gültigem Nachweis nicht möglich ist.
Im Innenbereichen gilt die 3-G-Regel (Getestet, Genesen oder Geimpft) für Gäste bzw. Besucher. Zusätzlich gilt: In jedem geschlossenen Raum ab der Anwesenheit einer weiteren Person, die nicht im selben Haushalt lebt, besteht grundsätzlich FFP2-Maskenpflicht. Zu haushaltsfremden Personen bei Möglichkeit einen Abstand von 2 Metern einhalten.
Die Kontrolle der Tests, der Impfnachweise und Bescheide erfolgt bei jedem Eintritt. Wir bitten Sie um Verständnis, dass ein Zutritt ohne gültigem Nachweis nicht möglich ist.
Händesdesinfektionsmittelspender finden Sie:
Wir sind verpflichtet, von Personen, die sich voraussichtlich länger als 15 Minuten im Narzissen Vital Resort aufhalten, zum Zweck der Kontaktpersonennachverfolgung folgende Daten zu erheben. Vor- und Familiennamen, Telefonnummer und wenn vorhanden die E-Mail-Adresse und Datum und Uhrzeit des Betretens der Betriebsstätte. Die Registrierung ist vor dem Eintritt mittels Smartphone über den bereitgestellten QR-Code unkompliziert möglich.
Ebenso wie im gesamten Innenbereichen gilt auch in der Gastronomie die 3-G-Regel (Getestet, Genesen oder Geimpft) für Gäste bzw. Besucher. Zusätzlich gilt: In jedem geschlossenen Raum ab der Anwesenheit einer weiteren Person, die nicht im selben Haushalt lebt, besteht grundsätzlich FFP2-Maskenpflicht.
Die Sperrstunde von Lokalen wird mit 24:00 Uhr festgelegt.
Zu haushaltsfremden Personen bei Möglichkeit Abstand von 2 Metern einhalten.
Bitte regelmäßig Hände desinfizieren!
Ebenso wie im gesamten Innenbereichen gilt auch im Saunabereich die 3-G-Regel (Getestet, Genesen oder Geimpft) für Gäste bzw. Besucher. Zusätzlich gilt: In jedem geschlossenen Raum ab der Anwesenheit einer weiteren Person, die nicht im selben Haushalt lebt, besteht grundsätzlich FFP2-Maskenpflicht. Zu haushaltsfremden Personen bei Möglichkeit einen Abstand von 2 Metern einhalten.
Bitte regelmäßig Hände desinfizieren!
Ebenso wie im gesamten Innenbereichen gilt auch im Saunabereich die 2-G-Regel (Geimpft oder Genesen) für Gäste bzw. Besucher. Zusätzlich gilt seit 17.11.2021: In jedem geschlossenen Raum ab der Anwesenheit einer weiteren Person, die nicht im selben Haushalt lebt, besteht grundsätzlich FFP2-Maskenpflicht. Zu haushaltsfremden Personen bei Möglichkeit einen Abstand von 2 Metern einhalten.
Bitte regelmäßig Hände desinfizieren!
Ebenso wie im gesamten Innenbereichen gilt auch im Solebad die 3-G-Regel (Getestet, Genesen oder Geimpft) für Gäste bzw. Besucher. Zusätzlich gilt: In jedem geschlossenen Raum ab der Anwesenheit einer weiteren Person, die nicht im selben Haushalt lebt, besteht grundsätzlich FFP2-Maskenpflicht. Zu haushaltsfremden Personen bei Möglichkeit einen Abstand von 2 Metern einhalten.
Bitte regelmäßig Hände desinfizieren!
Ab 19.02.2022 tritt die 3-G-Regel (Getestet - Genesen - Geimpft) in Kraft:
Der Schlüssel zum Eintritt ist ein Nachweis, dass man getestet, geimpft oder genesen ist. Der Nachweis kann auch benutzerfreundlich mittels „Grünem Pass“ erbracht werden. Die 3-G-Regel gilt für Personen ab 12 Jahren. Die Impfung kann mittels Impfpass, Impfkarte oder Ausdruck nachgewiesen werden. Seit 15. August gilt eine Impfung erst bei vollständiger Immunisierung als Nachweis einer geringen epidemiologischen Gefahr. Der Nachweis wird ab dem Tag der 2. Impfung ausgestellt. Die Regelungen für Personen, die mit Johnson & Johnson geimpft werden sowie für Genesene und Getestete bleiben unverändert.
In jedem geschlossenen Raum ab der Anwesenheit einer weiteren Person, die nicht im selben Haushalt lebt, besteht grundsätzlich FFP2-Maskenpflicht.
Gültige Nachweise und deren Gültigkeit:
Impfnachweis: 9 Monate ab der Vollimmunisierung
Tests: PCR-Test: 48h, Antigen-Test: 24h
Gensesungsnachweis über eine in den letzten 180 Tagen überstandene Infektion mit SARS-CoV-2 oder eine ärztliche Bestätigung über eine in den letzten 180 Tagen überstandene Infektion mit SARS-CoV-2, die molekularbiologisch bestätigt wurde.
Absonderungsbescheid, wenn dieser für eine in den letzten 180 Tagen vor der vorgesehenen Testung nachweislich mit SARS-CoV-2 infizierte Person ausgestellt wurde.
Die Kontrolle der Tests, der Impfnachweise und Bescheide erfolgt bei jedem Eintritt. Wir bitten Sie um Verständnis, dass ein Zutritt ohne gültigem Nachweis nicht möglich ist.
Aktell garantieren wir Ihnen eine risikolose Buchung durch gelockerte Stornobedingungen mit kostenloser Stornierung bis 24 Stunden vor Anreise.
Ab 19.02.2022 tritt die 3-G-Regel (Getestet - Genesen - Geimpft) in Kraft:
Der Schlüssel zum Eintritt ist ein Nachweis, dass man getestet, geimpft oder genesen ist. Der Nachweis kann auch benutzerfreundlich mittels „Grünem Pass“ erbracht werden. Die 3-G-Regel gilt für Personen ab 12 Jahren. Die Impfung kann mittels Impfpass, Impfkarte oder Ausdruck nachgewiesen werden. Seit 15. August gilt eine Impfung erst bei vollständiger Immunisierung als Nachweis einer geringen epidemiologischen Gefahr. Der Nachweis wird ab dem Tag der 2. Impfung ausgestellt. Die Regelungen für Personen, die mit Johnson & Johnson geimpft werden sowie für Genesene und Getestete bleiben unverändert.
In jedem geschlossenen Raum ab der Anwesenheit einer weiteren Person, die nicht im selben Haushalt lebt, besteht grundsätzlich FFP2-Maskenpflicht.
Gültige Nachweise und deren Gültigkeit:
Impfnachweis: 9 Monate ab der Vollimmunisierung
Tests: PCR-Test: 48h, Antigen-Test: 24h
Gensesungsnachweis über eine in den letzten 180 Tagen überstandene Infektion mit SARS-CoV-2 oder eine ärztliche Bestätigung über eine in den letzten 180 Tagen überstandene Infektion mit SARS-CoV-2, die molekularbiologisch bestätigt wurde.
Absonderungsbescheid, wenn dieser für eine in den letzten 180 Tagen vor der vorgesehenen Testung nachweislich mit SARS-CoV-2 infizierte Person ausgestellt wurde.
Die Kontrolle der Tests, der Impfnachweise und Bescheide erfolgt bei jedem Eintritt. Wir bitten Sie um Verständnis, dass ein Zutritt ohne gültigem Nachweis nicht möglich ist.
Für PatientInnen des Ambulatoriums mit Kassendirektverrechnung bzw. für PatientInnen, die therapeutische Leistungen als Privatzahler in Anspruch nehmen, gilt die 3-G-Regel (Getestet, Genesen oder Geimpft) und FFP2 Maskenpflicht.
Für Wellnessleistungen gilt die 3-G-Regel (Getestet, Genesen oder Geimpft)
Zu haushaltsfremden Personen bei Möglichkeit einen Abstand von 2 Metern einhalten.
Sozialministerium Österreich: https://www.sozialministerium.at/
Sichere Gastfreundschaft: https://www.sichere-gastfreundschaft.at/
Covid-19 und Reisen: https://www.bmeia.gv.at/reise-services/coronavirus-covid-19-und-reisen/